Wie alles hat auch Teilzeitarbeit Vor- und Nachteile. Diese fallen für Unternehmen und Arbeitnehmende unterschiedlich aus.
Die nachfolgenden Zusammenfassungen stammen aus der Literatur und aus den Erfahrungen des Projekts. Sie sind allgemein gehalten – die Einschätzung von Chancen und Risiken ist natürlich abhängig von der individuellen oder der betrieblichen Situation. Weiter werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Risiken reduziert werden können und was diesbezüglich im Rahmen des Projekts Teilzeitbau umgesetzt wurde.
Chancen und Risiken für Unternehmen
Unternehmen, die Teilzeitstellen anbieten, profitieren von gesünderen und motivierteren Arbeitskräften. Sie können sich als Unternehmen mit attraktiven Arbeitsbedingungen positionieren. Die Möglichkeit für Teilzeitarbeit macht eine Branche attraktiver und trägt zum Erhalt von Fachkräften bei.
Chancen
Erhöhung der Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt
Erhalt von Wissen und Fachkräften
Höhere Arbeitszufriedenheit und Motivation
Geringere Fluktuationsraten
Geringere Fehlzeiten
Höhere Leistungsfähigkeit
Höhere Produktivität
Grössere Flexibilität durch bessere Auslastung an gewissen Tagen
Weniger Einsatz von Temporärmitarbeitenden
Mit der Zeit gehen und für die Zukunft gerüstet sein
Risiken
Höherer Administrations-, Koordinations- und Kommunikationsaufwand
Höherer Planungsaufwand
Anpassung von Arbeitsprozessen
Reduzierung der Risiken: Die Anpassung von Arbeitsprozessen ist ein einmaliger Prozess bei der Einführung von Teilzeitarbeitsmodellen. Der höhere Aufwand für Planung kann gesenkt werden durch die geeignete Kombination von Teilzeitstellen (z.B. Job Splitting, d.h. die Aufteilung einer Vollzeitstelle auf zwei Personen). Der Aufwand für Koordination und Kommunikation lässt sich mit klaren und einfachen Abläufen geringhalten.
Das haben wir gemacht
Wir haben rechtliche und organisatorische Hilfsmittel für die Umsetzung von Teilzeitarbeit im Betrieb erarbeitet (Musterarbeitsvertrag, Checklisten, Leitfäden, Modelle, Kurztipps).
Diese Hilfsmittel sollen reibungslose Abläufe unterstützen und den Mehraufwand für Unternehmen reduzieren.
Chancen und Risiken für Arbeitnehmende
Arbeitnehmende, die Teilzeit arbeiten, haben mehr Zeit für ihr Leben neben der Erwerbsarbeit (z.B. Hobby, Weiterbildung, Engagement). Insbesondere junge Eltern möchten oft Teilzeit arbeiten, um nebst der Erwerbsarbeit auch Zeit für die Kinder zu haben. Arbeitnehmende in den Baubranchen schonen ihre Gesundheit, wenn sie Teilzeit arbeiten.
Chancen
Mehr Zeit, Freiraum, Selbstbestimmung
Mehr Ausgewogenheit zwischen Arbeit und Freizeit
Mehr Zeit für Kinder oder Angehörige
Mehr Zeit für Aus- und Weiterbildung
Mehr Zeit für Hobby oder freiwilliges Engagement
Höhere Arbeitsmotivation
Höhere Lebensqualität
Positive Auswirkungen auf die Gesundheit
Gleitender Ausstieg aus dem Erwerbsleben (Altersteilzeit)
Risiken
Lohnreduktion aufgrund Reduktion der Arbeitszeit
Benachteiligung bei vertraglichen Regelungen (z.B. Überzeit)
Benachteiligung bei der Altersvorsorge (Pensionskassen)
Arbeit auf Abruf
Geringere berufliche Entwicklungsperspektiven
Höherer Koordinations- und Kommunikationsaufwand
Reduzierung der Risiken: Die meisten Risiken lassen sich reduzieren. So können klare vertragliche Regelungen eine allfällige Schlechterstellung (z.B. bei der Überzeit) verhindern. Die Benachteiligung bei den Pensionskassen könnte durch die Anpassung des Koordinationsabzuges an den Beschäftigungsgrad aufgehoben werden. Arbeit auf Abruf kann durch eine klare Regelung der Arbeitszeit (Beschäftigungsgrad) und den Zeitpunkt (z.B. an welchen Wochentagen) verhindert werden. Das Risiko von geringeren beruflichen Entwicklungsperspektiven (z.B. betriebsinterne Weiterbildung) besteht vor allem bei tiefen Beschäftigungsgraden. Der Aufwand für Koordination und Kommunikation lässt sich mit klaren und einfachen Abläufen geringhalten. Und für ältere Arbeitnehmende ab 60 Jahren gibt es im Maler- und Gipsergewerbe sogar die Möglichkeit für Teilzeitarbeit ohne grosse Lohnreduktion – dank Überbrückungsrenten im Rahmen des Vorruhestandsmodell (VRM).
Das haben wir gemacht
Gleichbehandlung bei Überzeit: Für Maler/Gipser/innen mit einem Arbeitspensum von weniger als 80% gilt neu eine tägliche Höchstarbeitszeit.
Arbeitszeit: Nebst der Arbeitszeit müssen auch die üblichen Arbeitstage und der Lohn schriftlich festgelegt werden. Dadurch soll Arbeit auf Abruf verhindert werden.
Pensionskassen: Der Leitfaden zu Teilzeitarbeit und Beruflicher Vorsorge (BVG) erklärt die Problematik mit konkreten Berechnungsbeispielen und zeigt teilzeitgerechte Optionen für Unternehmen und Arbeitnehmende auf.
Koordination und Kommunikation: Die organisatorischen Hilfsmittel für die Umsetzung von Teilzeitarbeit im Betrieb sollen reibungslose Abläufe unterstützen und den Mehraufwand reduzieren.
Fazit: Förderung von guter Teilzeitarbeit
Die Zusammenstellung zeigt: Sowohl für die Arbeitnehmenden wie auch für die Unternehmen gibt es Chancen und Risiken. Sie können jedoch durch klare Regelungen reduziert werden.
Das Projekt Teilzeitbau strebte die Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrags (GAV), in Weiterbildungsreglementen und Pensionskassenregelungen an. Gute Teilzeitarbeit soll gefördert werden. Damit Teilzeitarbeit die Branche für die Arbeitnehmenden tatsächlich attraktiver macht und bei den Unternehmen zum Erhalt von Fachkräften beiträgt.
Definition: Was ist Teilzeitarbeit?
Teilzeitarbeit liegt dann vor, wenn ein Arbeitsverhältnis vereinbart wird mit einer kürzeren Arbeitszeit als der Normalarbeitszeit. Im Maler- und Gipsergewerbe beträgt die Normalarbeitszeit 40 Stunden pro Woche. Die Normalarbeitszeit wird auch als Vollzeitstelle oder 100%-Pensum bezeichnet.
Abhängig vom Beschäftigungsgrad kann Teilzeitarbeit wie folgt eingeteilt werden:
Vollzeitnahe Teilzeitarbeit (80 – 99%)
Mittlerer Beschäftigungsgrad (50 – 79%)
Geringfügige Beschäftigung (unter 50%)
Teilzeit ist nicht Temporär oder auf Abruf
Teilzeitarbeit wird zum Teil mit Temporärarbeit oder Arbeit auf Abruf gleichgesetzt. Dies sind jedoch verschiedene Arbeitsverhältnisse. Bei Temporärarbeit handelt es sich um eine befristete und somit für Arbeitnehmende unsichere Arbeitsform, bei der die Arbeitnehmenden im Normalfall bei einer Personalvermittlungsfirma angestellt sind. Teilzeitarbeit hingegen ist unbefristet, und die Anstellung erfolgt im Normalfall direkt und im Monatslohn, wie dies der Gesamtarbeitsvertrag für das Maler- und Gipsergewerbe vorsieht. Es ist wichtig, dass Teilzeitarbeit klar geregelt und Arbeit auf Abruf unterbunden wird. Denn familienfreundlich sind Arbeitsbedingungen nur, wenn die Einsatzzeiten klar abgemacht werden können. Schliesslich haben auch Kinderbetreuungsstrukturen und Schulen fixe Anfangs- und Schlusszeiten.
Literatur
«Chance Teilzeitarbeit. Argumente und Materialien für Verantwortliche.» Herausgegeben von Jürg Baillod (2002) im vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich.
Projekt Teilzeitbau